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  • Wie bestehe ich die Abgasuntersuchung?
    Wer die Abgasuntersuchung bestens vorbereiten und bestehen möchte und dabei auch noch Geld sparen möchte, findet in diesem Beitrag wertvolle Tipps. Es gibt einige Kostenfallen in die man tappen kann, wenn man unvorbereitet zur Abgasuntersuchung auf der TÜV-, GTÜ- oder Dekra-Prüfstelle erscheint. Hier finden Sie praktische und einfach umzusetzende Tipps für die zweijährliche Abgasuntersuchung. Diese können Sie auch ohne technische Kenntnisse selbst umsetzen und damit Kosten sparen.
  • Checkliste für die Abgasuntersuchung (AU)
    ¨ Termine für HU und AU immer einhalten. ¨ Termin für die Hauptuntersuchung rechtzeitig vereinbaren und entsprechend Zeit einplanen. ¨ Wird die AU unabhängig durchgeführt, muss die HU-Bescheinigung mitgebracht werden. Achtung: Zwischen der AU und der HU dürfen nicht mehr als zwei Monate liegen. ¨ Wenn der Auspuff rußt oder blauer bzw. schwarzer Rauch austritt, besser vor der AU eine Inspektion in einer Werkstatt durchführen - oder einen effektiven Abgasreiniger benutzen! Fehler im Abgassystem werden durch die Kontrollleuchten angezeigt. Bitte beachten Sie diese unbedingt!
  • Abgasuntersuchung - was ist das?
    Der Gesetzgeber überprüft mit der Abgasuntersuchung („AU“) - „§57a Begutachtungsplakette“ in Österreich - im Rahmen der Hauptuntersuchung, ob Fahrzeuge, die in Deutschland oder Österreich zugelassen sind, die festgelegten Grenzen für Abgaswerte einhalten. Der Termin für die Hauptuntersuchung („HU“) ist für Besitzer von Kraftfahrzeugen verpflichtend. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld. Früher wurde die AU separat durchgeführt. Sie war nicht Teil der Hauptuntersuchung durch den TÜV. Die AU wurde 1985 in Deutschland eingeführt. Damals trug sie noch den Namen “Abgassonderuntersuchung”. Zu dieser Zeit betraf die Prüfung ausschließlich Benzinfahrzeuge. Im Jahr 1993 wurde sie verpflichtend für alle Kraftfahrzeuge. Auch heute kann man die AU noch separat durchführen. Seit 2010 ist sie jedoch fest in die HU integriert. Die Plakette, die nach erfolgreicher Prüfung ausgehändigt wird, bestätigt also auch, dass die vorgeschriebenen Abgas-Grenzwerte eingehalten werden. Diese Grenzwerte werden von der EU festgelegt.
  • Sind Oldtimer von der Abgasuntersuchung befreit?
    Die AU-Pflicht entfällt bei Oldtimern mit Benzinmotoren, die vor dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden. Für Dieselfahrzeuge entfällt die AU-Pflicht, wenn sie vor dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden.
  • Muss ich die Prüfungsbescheinigung mitführen im KFZ?
    Ist die AU erfolgreich bestanden, wird die Prüfbescheinigung an den Besitzer des Fahrzeuges ausgehändigt. Wird diese bei einer Polizeikontrolle verlangt, muss sie vorgelegt werden. Allerdings ist es - anders als beim Fahrzeugschein - keine Pflicht die AU-Bescheinigung immer mitzuführen.
  • Was beinhaltet die Abgasuntersuchung?
    Die AU kontrolliert den Ausstoß von Abgas- oder Emissionswerten im Leerlauf. Die jeweiligen Richtwerte sind vom Gesetzgeber definiert. Sie hängen von Typ und Modell des Fahrzeugs ab. Hersteller haben außerdem die Möglichkeit, die Werte, die das Gesetz vorschreibt, zu unterschreiten. Ist dies der Fall, dann werden diese strengeren Werte auch bei der Prüfung zu Grunde gelegt. Alle Richtwerte durchlaufen regelmäßig Anpassungen.
  • Wie läuft die Abgasuntersuchung ab?
    Zunächst erfolgt bei allen Abgasuntersuchungen eine optische Prüfung folgender Bauteile: Zündung, Einspritzanlage, Kraftstoffsystem, Tankeinfüllstutzen, Abgasrückführung, Katalysator, Sensoren und Auspuffanlage. Der Motor wird auf Undichtigkeiten geprüft, die Füllstände von Betriebsflüssigkeiten (Kühlwasser, Motoröl etc.) kontrolliert. Danach werden die verschiedenen abgasrelevanten Werte des Motors und der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs (u.a. der Kohlenmonoxid-Gehalt) mit einem speziellen Abgastestgerät untersucht (sog. “Endrohrmessung”). Dabei werden die Abgaswerte einmal im Leerlauf und einmal im höheren Drehzahlbereich gemessen, kontrolliert und protokolliert. Die Werte werden dann mit denen des Gesetzgebers oder denen des Herstellers verglichen. Handelt es sich um ein Fahrzeugmodell, das über einen Bordcomputer verfügt, kann die AU auch in Form einer On-Board-Diagnose (“OBD”) durchgeführt werden. Dann findet ein Auslesen des Speichers statt. Eine Sonde im Auspuff ist hierbei nicht nötig.
  • Was bedeutet es wenn die Richtwerte überschritten werden?
    Sollte bei der AU ein Überschreiten der Grenzwerte festgestellt werden, wird dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen. Erst nach Umrüsten des Motors oder Tausch von Teilen der Abgasanlage - wie dem Katalysator oder dem Partikelfilter bei Dieselfahrzeugen – kann das Fahrzeug einer erneuten AU unterzogen werden. Die Betriebserlaubnis wird erst dann wieder ausgestellt, wenn die Grenzwerte die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen.
  • Bekomme ich bei der Prüfung eine extra AU Plakette?
    Seit die AU mit der HU zusammengelegt wurde, wird für die AU keine eigene Plakette mehr erteilt. Durch die HU-Plakette wird bestätigt, dass die erforderlichen Abgasgrenzwerte von dem jeweiligen Fahrzeug eingehalten werden.
  • Muss ich für die Abgasuntersuchung einen extra Termin vereinbaren?
    Es ist nicht nötig für die AU einen gesonderten Termin zu machen. Sie wird standardmäßig innerhalb der HU durchgeführt. Es besteht aber auch die die Möglichkeit, die AU in einer Fachwerkstatt separat durchführen zu lassen. Wer dies vorhat, muss in jedem Fall die gültige HU-Prüfbescheinigung mitbringen. Wird das Fahrzeug für die HU bei der Dekra, dem TÜV oder einem sonstigen Prüfinstitut vorgeführt, darf die AU-Bescheinigung nicht älter sein als zwei Monate.
  • Bekomme ich eine Plakette ohne Prüfbescheinigung?
    Ohne die AU-Bescheinigung erhält niemand eine Plakette. Die Werkstatt ist verpflichtet, die Prüfbescheinigung nach erfolgreicher AU auszuhändigen.
  • Wo kann ich eine Abgasuntersuchung durchführen lassen?
    Die separate AU kann bei der GTÜ, dem TÜV oder der DEKRA durchgeführt werden. Es ist ebenfalls möglich, die AU in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Allerdings muss in den Ergebnissen der Prüfung ersichtlich sein, dass diese nach den offiziell geltenden Kriterien durchgeführt wurde.
  • Wieviel kosten Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung?
    Wird die AU innerhalb der HU durchgeführt, dann sind die Preise abhängig von Art und Gewicht des KFZ: · Bei mehrspurigen KFZ unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht kostet eine Hauptuntersuchung inkl. AU rund 100 Euro. · Fahrzeuge, die zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wiegen, sollten für HU und AU 130 Euro einrechnen. · Für einspurige KFZ kostet die Prüfung rund 70 Euro. Je nach Bundesland und Prüfungsinstitut können die Preise variieren. Generell ist es empfehlenswert, beide Prüfungen zusammen durchführen zu lassen. So lassen sich Kosten einsparen. Wer zwei Monate vor seinem geplanten Termin eine Werkstatt aufsuchen muss, kann die AU auch direkt in der Fachwerkstatt durchführen. Allerdings muss die HU dann innerhalb der nächsten zwei Monate stattfinden. Führt eine Werkstatt die AU durch, dann sind die Kosten der AU oft sehr unterschiedlich. Bei der DEKRA und dem TÜV variieren diese nicht so stark. Es empfiehlt sich, im Vorfeld die Preise miteinander zu vergleichen. Die HU ist bei Werkstätten oft mit einem Festpreis angegeben.
  • Muss ich mit Bußgeld bei Überziehung der Frist rechnen?
    Wenn die Termine für die AU nicht eingehalten werden droht ein Bußgeld: · Wird der Termin länger als zwei Monate versäumt, ist ein Bußgeld von 15 Euro fällig. · Liegt eine Überschreitung zwischen vier und acht Monaten vor, dann liegt das Bußgeld bei 25 Euro. Wird die Frist mehr als acht Monate überzogen beträgt das Bußgeld 60 Euro und es gibt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
  • Die wichtigsten Tipps zur Abgasuntersuchung
    Tipp 1: Um die Gesamtkosten möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, die AU gemeinsam mit der sowieso fälligen Hauptinspektion oder einer anstehenden Reparatur durchzuführen. Tipp 2: Damit das Fahrzeug die AU erfolgreich besteht, sollte der Motor in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Ist der Motor beispielsweise falsch eingestellt, kann dies Schäden am Katalysator hervorrufen. Tipp 3: Springt der Motor des Fahrzeugs nicht mehr an, sollte es keinesfalls abgeschleppt werden. Denn hierdurch kann noch unverbranntes Benzin in die kleinen Lamellen des Katalysators gelangen, sich absetzen und Schäden verursachen. Besser ist es in diesem Fall, das Fahrzeug durch einen Abschleppdienst zu befördern. Unser persönlicher Tipp: Mit dem Kraftstoffreiniger CATACLEAN® für Benzin- und Dieselfahrzeuge können Sie die Abgaswerte des Fahrzeuges senken. Setzen Sie CATACLEAN® rechtzeitig vor der Hauptuntersuchung ein und sorgen Sie so dafür, dass Ihr Fahrzeug die AU ohne Schwierigkeiten besteht.
  • Wie stelle ich sicher, dass ich die Abgasuntersuchung bestehe?
    Eine nicht bestandene AU ist sehr ärgerlich. Mit unserem hochwirksamen Additiv CATACLEAN® für Benzin- und Dieselfahrzeuge können Sie die Abgaswerte Ihres Fahrzeuges senken. Setzen Sie CATACLEAN rechtzeitig vor der Hauptuntersuchung ein und sorgen so dafür, dass ihr Fahrzeug die Abgasuntersuchung ohne Schwierigkeiten besteht.
  • Was ist ein FAQ-Abschnitt? (Demo)
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